Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist – mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gab es zuvor schon für alle Flugpassagiere. Sie wurde auf alle Verkehrsmittel ausgeweitet, also auch für Einreisen per Auto oder Bahn, um die Gefahr zu verkleinern, dass Einreisende vor allem zum Ende der Sommerferien zu einer verstärkten Verbreitung des Virus beitragen.
Einreise-Testpflicht mit neuer rechtlicher Grundlage