Einreise-Testpflicht mit neuer rechtlicher Grundlage

Die bestehende Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung, eines Testes oder der Genesung bei der Einreise nach Deutschland wird auf eine neue Grundlage gestellt. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die bereits seit Anfang August gültige Regelung basierte bisher auf einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Die Änderung soll zusammen mit einem ebenfalls im Kabinett beschlossenen Gesetz zu Hilfen nach der Hochwasserkatastrophe in Deutschland im Bundestag verabschiedet werden.

Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist – mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gab es zuvor schon für alle Flugpassagiere. Sie wurde auf alle Verkehrsmittel ausgeweitet, also auch für Einreisen per Auto oder Bahn, um die Gefahr zu verkleinern, dass Einreisende vor allem zum Ende der Sommerferien zu einer verstärkten Verbreitung des Virus beitragen.