Eingeschränktes Besuchsrecht an der Kreisklinik Wörth a.d.Donau

Seit 13. September 2020 gelten an der Kreisklinik Wörth a. d. Donau neue Besuchszeiten für Familienangehörige. Diese sind täglich von 15.30 bis 18.30 Uhr. Das heißt, eine Person aus dem Kreis der Familie darf einmal täglich eine Angehörige/einen Angehörigen für eine Stunde besuchen. Ein tageweiser Wechsel der Personen ist möglich. Ausnahmen von dieser Regelung können nur in dringenden Fällen und nach Rücksprache mit der Station zugelassen werden. COVID-19-Verdachtsfälle und positiv getestete Patientinnen und Patienten dürfen nicht besucht werden.

Besucherinnen und Besucher müssen der 3-G-Regel entsprechen, eine FFP-2-Maske tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ein Besuchsverbot gilt für Personen, die unter Krankheitssymptomen (Fieber, Atemwegserkrankung) leiden sowie für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten und/oder an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben.

Alle Beschränkungen an der Kreisklinik Wörth a. d. Donau anlässlich des Corona-Virus können Sie hier auf der Webseite der Kreisklinik Wörth nachlesen: https://www.kreisklinik-woerth.de/wp-content/uploads/KK-Besuchsregeln-010-2021-09-13.pdf

Das eingeschränkte Besuchsrecht, so die Klinikleitung, dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie dem des Personals.