Covid-19 Maßnahmen: Was aktuell in Bayern gilt

Seit dem 28.12.2021 gilt die 15. BayIfSMV. Darin enthalten sind wieder zahlreiche neue Beschränkungen. Kurz und kompakt haben wir alle wichtigen Änderungen für dich zusammengefasst.

- Es dürfen sich nur noch maximal 10 Personen treffen. Ob drinnen oder draußen spielt dabei keine Rolle. Ist ein Ungeimpfter dabei dürfen sich nur die Personen des eigenen Hausstandes und 2 Personen aus einem weiteren Hausstand treffen.

- In der Gastronomie gilt grundsätzlich 2G. Die Kontaktbeschränkungen gelten, mit Ausnahme bei privaten Veranstaltungen nicht. Für private Veranstaltungen in der Gastronomie besteht ein Wahlrecht. Diese können entweder nach Gastronomie-Regeln oder nach Veranstaltungs-Regeln stattfinden was jedoch vorher schriftlich festgehalten werden muss. Je nach Auslegung greifen hier dann die 2G oder die 2G+ Regel. Bei Auslegung nach Veranstaltungsvorschriften gilt keine Sperrstunde. Auch eine Musikbeschallung ist möglich. Die Teilnehmerzahl ist jedoch dann auf 10 Personen begrenzt.

- Weiterhin gilt in der Gastro die Sperrstunde zwischen 22 und 5 Uhr. Ausgenommen hiervon ist der Silvesterabend.

- Clubs, Diskotheken, reine Schankwirtschaften und Bordelle bleiben geschlossen. Es gilt außerdem ein Tanzverbot außer das Tanzen dient der sportlichen Aktivität.

- Im Freizeit- und Kulturbereich gilt 2G, in Innenräumen 2G+.

- Zum Jahreswechsel gilt ein allgemeines Pyrotechnik-Verkaufsverbot. Auch das abfeuern von Pyrotechnik kann lokal beschränkt/verboten sein. Zudem gilt ein Versammlungsverbot.

- Gottesdienste können je nach Gemeinde den 3G oder gar keinen Regelungen unterliegen. Sollte keine 3G Regel gelten, gelten erweiterte Abstandsregelungen.

- Ausgenommen von der 2G+ Regel sind alle Personen, deren Booster Impfung bereits mehr als 14 Tage zurückliegt.

- von allen 2G/2G+ Regeln ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.

- Der Besuch von Pflegeheimen ist nun auch ohne 2G Status möglich. Es muss aber ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorliegen.