Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wird sich in Kürze mit dem Einfrieren der Corona Alarmstufe II beschäftigen müssen. Nach Angaben eines Sprechers liegen den Mannheimer Richtern mehrere Anträge gegen das Abweichen von den bisherigen Schwellenwerten für Einschränkungen vor. Nach ursprünglicher Logik hätte hinsichtlich der Zahl der belegten lntensivbetten und der Hospitalisierungsrate die Alarmstufe II bereits auf die Alarmstufe abgesenkt werden müssen.
Die Landesregierung hat aber mit Blick auf steigenden Omikron-Inzidenzen und vermehrte Ansteckungen von Krankenhauspersonal die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 eingefroren. Sie sollen unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen. Letztere gibt an, wie viele Corona-Infizierte innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner in eine Klinik gebracht werden. Eigentlich müsste das Land Mitte der Woche sogar zurück in die sogenannte Warnstufe gehen, da der Grenzwert von 390 belegten Intensivbetten dann fünf Tage nacheinander unterschritten werden dürfte.
Unter den Antragstellern beim VGH ist etwa ein Fitnessstudio, das in der Alarmstufe II nur für Genesene und Geimpfte plus negativem Test oder für Menschen mit Boosterimpfung öffnen darf. In der Alarmstufe reicht es, wenn die Kunden genesen oder geimpft sind. Ein weiterer Antrag betrifft die Studierfreiheit. Ein nicht immunisierter Student fordert das Absenken auf die Alarmstufe, weil er dann mit Vorlage eines negativen Tests wieder an Präsenzveranstaltungen teilnehmen darf.
Alle Anträge werden vom 1. Senat separat entschieden. «Wir schauen uns jeden Einzelfall an», sagte der Sprecher. Mit Entscheidungen ist spätestens kommende Woche zu rechnen.