Der 19. März steht explizit im Infektionsschutzgesetz als Enddatum für Verordnungen mit den bekannten Maßnahmen von der Maskenpflicht über Abstands- und Kontaktgebote, Hygienekonzepte bis hin zum Vorzeigen von Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweisen zur Teilnahme an Veranstaltungen oder in Restaurants. Der Bundestag könnte die Gültigkeit einmalig um drei Monate verlängern. Jetzt stellt sich die Frage, ob es dazu kommen wird.
Corona-Maßnahmen könnten im März auslaufen