Corona: Fall- und Kontaktpersonenmanagement im Landkreis Cham wird vereinfacht

Das Gesundheitsamt Cham setzt wie alle bayerischen Gesundheitsämter bei der Pandemiebekämpfung verstärkt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Grundsätzlich gilt: Wer von einem positiven Testergebnis erfährt, muss sich sofort in Isolation begeben, auch wenn das Gesundheitsamt noch keinen Kontakt aufgenommen hat. Enge Kontaktpersonen von Infizierten sollen sich so gut es geht von anderen fernhalten und in bestimmten Fällen das Gesundheitsamt Cham kontaktieren.

Hintergrund ist die aufgrund der hohen Infektionszahlen aktuell angespannte Lage in den Gesundheitsämtern. Trotz Aufstockung des Personals, Priorisierung des Kontaktpersonen-Managements und neuer Regeln für Schulen und Kindertageseinrichtungen kann eine telefonische Kontaktaufnahme nicht mehr erfolgen. Positive Indexpersonen werden nur noch schriftlich per Post oder Email informiert. Der Leiter des Gesundheitsamtes Cham, Dr. Benedikt Knon, erklärt: „Angesichts einer 7-Tage-Inzidenz von 2121,9 (RKI, Stand: 11.02.2022) im Landkreis Cham bilden diese Maßnahmen eine wichtige Entlastung für das Gesundheitsamt Cham, das nun schon mehrere Wochen konstant an der Belastungsgrenze arbeitet. Durch die überwiegend milderen Krankheitsverläufe der Omikron-Variante und den inzwischen hohen Wissensstand zu den Basismaßnahmen des Infektionsschutzes ist das aber auch verantwortbar.“

 

Die wichtigsten Änderungen für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen:

·         Die telefonische Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit der positiven Person ist nicht mehr erforderlich und findet nicht mehr statt. Das Gesundheitsamt Cham informiert primär über E-Mail und Brief.

·         Infizierte Personen können sich auf Website des Gesundheitsministeriums unter https://s.bayern.de/positiver-test oder auf der Website des Landkreises https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/coronavirus/quarantaene-und-isolation/ jederzeit informieren.

·         Positiv getestete Personen sollen darüber hinaus über Laborbetreiber und testende Einrichtungen bei Befundmitteilung vorab und ergänzend zum Gesundheitsamt über die Isolationspflicht informiert werden.

·         Die Beendigung der Isolation erfolgt aktuell bei 48 Stunden Symptomfreiheit nach 10 Tagen ohne Abschlusstest, für eine vorzeitige Beendigung an Tag 7 muss dem Gesundheitsamt ein negativer Testbefund dieses Tages übermittelt werden, 48 Stunden Symptomfreiheit ebenfalls vorausgesetzt.

 

Die wichtigsten Änderungen für Kontaktpersonen:

·         Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person haben ein hohes Ansteckungsrisiko, weshalb sie grundsätzlich als enge Kontaktperson eingestuft werden. Die positive Person wird aufgefordert, ihre Haushaltsangehörigen zu informieren, sodass sie sich absondern und das Gesundheitsamt kontaktieren können. Hierzu teilt das Gesundheitsamt Cham einen Registrierungslink der positiven Person mit, die diesen weitergibt. Gegebenenfalls erfolgt eine Quarantäneanordnung.

·         Enge Kontaktpersonen, die in vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten, sind ebenfalls durch die positive Person zu informieren, sollen sich vorsorglich absondern und das Gesundheitsamt Cham kontaktieren. Hierzu dient ebenfalls der Registrierungslink. Ggf. erfolgt eine Quarantäneanordnung.

·         In allen anderen Fällen erfolgt die Kontaktpersonen-Nachverfolgung nachrangig. Bürgerinnen und Bürger sind vielmehr aufgerufen, nach einem möglichen Ansteckungsrisiko eigenverantwortlich zu handeln. Handlungsempfehlungen sind die freiwillige Kontaktreduktion (Homeoffice, soweit möglich), sorgfältige Beachtung der Hygieneregeln AHA+L, Testung, Symptommonitoring sowie das kontinuierliche Tragen einer Maske im Kontakt mit anderen Personen. Das RKI empfiehlt dieses Vorgehen für 14 Tage nach dem letzten Kontakt zur positiven Person.