Corona-Erkrankungen von Polizisten weiter kein Dienstunfall

Der Freistaat erkennt Corona-Erkrankungen von Polizisten weiterhin nicht als Dienstunfall an. «Nach unserem Kenntnisstand wurden seitens des Landesamts für Finanzen bisher keine Corona-Erkrankungen als Dienstunfall anerkannt», teilte ein Sprecher des für die Polizei zuständigen bayerischen Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 21. Oktober 2021, wonach die Corona-Erkrankung eines Polizeibeamten in dem konkreten Fall als Dienstunfall anzuerkennen ist, ist bislang noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Neu-Ulmer Polizist war mit Kollegen bei einem Sportlehrgang bei der Bereitschaftspolizei im oberbayerischen Eichstätt. Nach diesem Lehrgang seien bei 19 von 21 Teilnehmern Corona-Infektionen festgestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher.