Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 21. Oktober 2021, wonach die Corona-Erkrankung eines Polizeibeamten in dem konkreten Fall als Dienstunfall anzuerkennen ist, ist bislang noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Neu-Ulmer Polizist war mit Kollegen bei einem Sportlehrgang bei der Bereitschaftspolizei im oberbayerischen Eichstätt. Nach diesem Lehrgang seien bei 19 von 21 Teilnehmern Corona-Infektionen festgestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher.
Corona-Erkrankungen von Polizisten weiter kein Dienstunfall