Chamer Lokale halten Corona-Regeln ein

„Landkreisweit halten sich sowohl die Gaststättenbetreiber, als auch deren Beschäftigte und Gäste sehr zuverlässig an die geltenden Regelungen der Infektionsschutzverordnung“, stellte Landrat Franz Löffler nach einer gemeinsamen Kontrollaktion des Gesundheitsamtes Cham in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeiinspektionen des Landkreises Cham fest. Kontrolliert wurden am Samstag, 27. November, schwerpunktmäßig die Zugangsregeln im Bereich der Gastronomie und stichprobenartig die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Bei insgesamt 14 kontrollierten Gaststätten wurde lediglich in einem Fall ein Verstoß gegen die 2G-Zugangsregel festgestellt. Zudem wurde in einem anderen Lokal gegen die 3G-Reglen am Arbeitsplatz verstoßen. Zwei Beschäftigte einer Gaststätte konnten entgegen ihrer Pflicht keinen aktuellen Testnachweis vorlegen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.