Deutschland kann das Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 und den darin enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies einen gegen die Ausfertigung des Ratifizierungsgesetzes gerichteten Eilantrag ab, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Über die eigentliche Verfassungsklage ist damit noch nicht entschieden. Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats halten den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für «offensichtlich unbegründet».
Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zum EU-Wiederaufbaufonds ab