Bundestag berät über Steuerentlastungen für Bürger

Berlin (dpa-AFX) – Der Bundestag berät am Freitag (ab 09.00 Uhr) über steuerliche Entlastungen für Bürger angesichts der hohen Inflationsrate. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein Steuerentlastungsgesetz sieht vor, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum 1. Januar um 200 auf 1200 Euro anzuheben. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar soll der Grundfreibetrag um 363 Euro auf dann 10 347 Euro steigen.

Die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent soll vorgezogen werden und ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar gelten. Gleiches gilt für die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie.

Ebenfalls in erster Lesung wollen die Abgeordneten das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beraten. Es enthält ein Bündel steuerlicher Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise. Enthalten ist unter anderem die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3000 Euro und die Verlängerung der Regelungen zur Homeoffice-Pauschale bis zum Jahresende.

Die Bundesregierung will ferner die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 verlängern. Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag soll für 2022 und 2023 auf 10 Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden.