Bund hält an 2G-Regel für Einzelhandel fest

Die Bundesregierung hält auch nach einem gegenteiligen Gerichtsurteil in Niedersachsen an speziellen Corona-Auflagen für den Einzelhandel fest. Man halte die Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene weiterhin für sinnvoll, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Die Bundesregierung sei auch überzeugt, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar sei und einen guten Rahmen bilde. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte gestern die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt, die Bund und Länder Anfang Dezember bundesweit vereinbart hatten.