Biber-Abschuss im Landkreis Schwandorf vor Gericht

War der Biber-Abschuss im Landkreis Schwandorf rechtens? Diese Frage muss heute der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klären. Vor rund drei Jahren gab das Landratsamt Schwandorf Biber am Eixendorfer Stausee für kurze Zeit zum Abschuss frei – für den Hochwasserschutz. Obwohl der Biber eigentlich streng geschützt ist. Ausnahmen gibt es nur, wenn durch den Biber gravierende Schäden drohen. Ob dies am Eixendofer Stausee zutraf, muss nun heute ein Richter entscheiden. Geklagt hatte der Bund Naturschutz.