BGH verhandelt über Betriebsschließungsversicherung in Lockdown

Der Bundesgerichtshof befasst sich heute mit der Frage, ob einem Gastronom Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen coronabedingter Lockdowns zustehen. Der Kläger aus Lübeck war vor Gerichten unter anderem deshalb gescheitert, weil das Coronavirus nicht ausdrücklich von der Versicherung erfasst werde. Zudem beziehe sich diese auf eine «konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme zur Bekämpfung einer gerade aus dem konkreten Betrieb erwachsenden Infektionsgefahr» – gelte also nicht für pauschale Anordnungen. Ob das Karlsruher Gericht heute ein Urteil fällt, ist offen. (dpa)