Besuchsverbot an der Kreisklinik Wörth wegen hoher Inzidenz

An der Kreisklinik Wörth a. d. Donau gilt ab Mittwoch, 17. November 2021, ein Besuchsverbot. Ausgenommen sind Angehörige von Schwerstkranken und Palliativ-Patienten.

Besucherinnen und Besucher, die zu den seltenen Ausnahmefällen gehören, müssen zudem einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist – unabhängig vom Impfstatus. Auch gilt im gesamten Haus für die in Ausnahmefällen gestatteten Besuche wie für Mitarbeitende FFP2-Maskenpflicht.

„Aufgrund der Entwicklung der aktuellen Inzidenzen im Landkreis Regensburg, dem Landkreis Cham und dem Landkreis Straubing-Bogen und insbesondere zum Schutz von Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden sehen wir uns zu diesem Schritt gezwungen“, so die Krankenhausleitung.

Wegen der im Bereich der Integrierten Leitstelle (ILS) Regensburg seit kurzem geltenden Warnstufe 2 wurden auch die Kapazitäten der zu behandelnden Covid-Patienten erhöht und planbare Operationen verschoben.

Ambulante Termine in den Sprechstunden können nach wie vor mit FFP2-Maske wahrgenommen werden.