Bayerns Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach in den Läden grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Das Gericht gab damit einem Eilantrag gegen diese Corona-Maßnahme statt. «Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung», teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann mit. Auch für Niedersachsen hatte das dortige Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits Mitte Dezember überraschend die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt.