Bayern gewährt Schaustellern Corona-Hilfe

Die Staatsregierung unterstützt Marktkaufleute und Schausteller, die im vergangenen Jahr vom Verbot der Volksfeste betroffen waren. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in mindestens fünf Monaten zwischen Januar und Oktober 2021, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in München mit. Die betroffenen Selbstständigen und Kleinunternehmer könnten dann je Monat 1.500 Euro fiktiven Unternehmerlohn beantragen. Er werde zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes gewährt.