– In Bayern sollen die Weihnachtsferien nicht früher als geplant starten. Das sagten Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Freitag nach einer Kabinettssitzung in München. Auch die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler soll demnach nicht ausgesetzt werden.
– Fußballspiele in Bayern werden vorerst ohne Zuschauer stattfinden. Das bayerische Kabinett beschloss heute eine entsprechende Verschärfung der Maßnahmen. Die neuen Beschlüsse gelten bereits ab morgen und betreffen den gesamten «Profisport für überregionale Ligen», sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Bis wann die Regelung gilt, sagte er zunächst nicht.
– Bayern will künftig auch Kinder in Kindertagesstätten verpflichtend auf Corona testen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte am Freitag nach einer Kabinettssitzung, das Sozialministerium solle bis Dienstag einen Vorschlag für eine Testpflicht auch in der Kita machen. Dies müsse allerdings praktikabel und umsetzbar sein und nicht zu einer Überlastung des Personals führen. Bisher werden Grundschulkinder zwei Mal pro Woche einem Pooltest unterzogen. Für Kindertagesstätten ist das Testen derzeit noch freiwillig, es gibt dafür Test-Angebote.
– Im bayerischen Einzelhandel haben vom kommenden Mittwoch (8. Dezember) an nur noch Geimpfte und Genesene Zugang – ausgenommen sind Einkäufe für den täglichen Bedarf. Das hat das bayerische Kabinett am Freitag beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend mitteilte. Damit setzt die Staatsregierung einen Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstag um.
Neu ist: Für gastronomische Angebote im Freien gilt in Bayern künftig ebenfalls die 2G-Regel, Zugang also nur für Geimpfte und Genesene. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden weiter verschärft.
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für
Handelsangebote ist nur unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit
sie nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Diese
Bestimmung tritt – um den Geschäften Zeit zur Vorbereitung zu
geben – erst am 8. Dezember 2021(Mittwoch) in Kraft.
Zum täglichen Bedarf gehören in Anlehnung an den Katalog der
Bundesnotbremse insbesondere:
– Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
– Getränkemärkte
– Reformhäuser
– Babyfachmärkte
– Apotheken
– Sanitätshäuser
– Drogerien
– Optiker
– Hörakustiker
– Tankstellen
– Stellen des Zeitungsverkaufs
– Buchhandlungen,
– Blumenfachgeschäfte
– Tierbedarfsmärkte
– Futtermittelmärkte
– Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
– und der Großhandel.
– Der Freistaat Bayern will den vom Ausfall der Weihnachtsmärkte betroffenen Händlern einen Ausgleich für ihre entgangenen Einnahmen zahlen. Das Kabinett beauftragte am Freitag das Wirtschaftsministerium, ein entsprechendes Konzept für die Zahlung eines Unternehmerlohns an Marktbeschicker und Schausteller zu erarbeiten. Der Lohn von bis zu 1500 Euro monatlich könnte für den Zeitraum vom 1. November bis 31. März gezahlt werden – zusätzlich zu den Hilfen vom Bund. «Ich denke, das ist ein gutes Signal», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).