Bayern auf Lockerungs-Kurs – Neue Corona-Regeln in Kraft

In Bayern gelten seit Mitternacht deutlich gelockerte Corona-Regeln. Die zentralen Neuerungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: Geimpfte und Genesene dürfen sich in Bayern nun wieder in beliebig großen Runden privat treffen, nicht nur zu zehnt wie bisher. Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene wurden komplett und ersatzlos gestrichen. Die Kontaktregeln für Ungeimpfte bleiben dagegen bis auf weiteres unverändert: Sobald auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen, Kinder unter 14 nicht mitgezählt.

2G statt 2G plus: Die Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene wurden gelockert: Weite Bereiche des öffentlichen Lebens, etwa Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen, sind nun wieder ohne zusätzlichen Test oder Booster-Impfung zugänglich. Überall dort, wo bislang noch die 2G-plus-Regel galt, gilt jetzt nur noch 2G. Konkret betrifft dies den Bereich Sport und Kultur (etwa Theater, Opern, Kinos), öffentliche und private Veranstaltungen, Messen, Tagungen und Kongresse sowie diverse Freizeiteinrichtungen: Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Indoor-Spielplätze, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, Gärten, Seen und die Innenräume der staatlichen Schlösser.

Mehr Zuschauer: Bayern hat die maximale Zuschauerzahl für Kultur- und Sportveranstaltungen angehoben: Ab sofort sind, etwa auch bei Bundesliga-Spielen, wieder bis zu 25 000 Zuschauer erlaubt – bisher waren es 15 000. Die Kapazitätsgrenzen – im Sport maximal 50 Prozent Auslastung, im Kultur-Bereich maximal 75 Prozent – gelten aber unverändert. Ebenso bleibt es jeweils bei der FFP2-Maskenpflicht.

3G statt 2G : In Bayern haben auch Ungeimpfte jetzt wieder Zugang zu einigen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens – wenn sie stattdessen einen negativen Test vorweisen. 3G statt wie bisher 2G gilt nun unter anderem für Hochschulen, die außerschulische Bildung, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Musikschulen, Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Fitnessstudios und Solarien, die eigene aktive sportliche Betätigung (inklusive der praktischen Sportausbildung) sowie die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (etwa Orchester oder Laienschauspiel-Gruppen).

Schülerinnen und Schüler: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in der Schule regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden, sind nun Genesenen oder Geimpften komplett gleichgestellt. Sie haben ab sofort also auch ohne Corona-Impfung zu allen 2G-Bereichen Zugang.

Handel: Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die Begrenzung der Kundenzahl auf maximal einen Kunden je zehn Quadratmeter. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber weiter bestehen.

Kapazitätsgrenzen: Besucher-Grenzen, wie sie unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe sowie Führungen bestanden, wurden aufgehoben.

Kontaktdatenerfassung/Tickets: Es entfällt überall die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie die Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.

Hotspot-Regelung: Die einstige, schon seit längerem ausgesetzte Hotspot-Regelung, wonach in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1000 schärfere Regeln greifen müssten, wurde ersatzlos gestrichen. (dpa)