Bayern auf Lockerungs-Kurs – Die neuen Corona-Regeln ab Donnerstag

In Bayern gelten – unabhängig vom Ausgang der Bund-Länder-Runde am Mittwoch – bereits von Donnerstag an deutlich gelockerte Corona-Regeln. Das hat das bayerische Kabinett heute beschlossen. Die zentralen Neuerungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: Geimpfte und Genesene dürfen sich in Bayern von Donnerstag an wieder in beliebig großen Runden privat treffen, nicht nur zu zehnt wie bisher. Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden komplett und ersatzlos gestrichen. Die Kontaktregeln für Ungeimpfte bleiben dagegen bis auf Weiteres unverändert: Sobald auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen, Kinder unter 14 nicht mitgezählt.

2G statt 2G plus: Bayern lockert die Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene: Weite Bereiche des öffentlichen Lebens, etwa Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen, sind von Donnerstag an wieder ohne zusätzlichen Test oder Booster-Impfung zugänglich. Überall dort, wo bislang noch die 2G-plus-Regel gilt, gilt also künftig nur noch 2G. Konkret betrifft dies den Bereich Sport und Kultur (etwa Theater, Opern, Kinos), öffentliche und private Veranstaltungen, Messen, Tagungen und Kongresse sowie Freizeiteinrichtungen diverser Art: Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Indoor-Spielplätze, Spielhallen und -banken, Führungen in geschlossenen Räumen, Wettannahmestellen sowie Innenräume von Objekten der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen.

Mehr Zuschauer: Bayern hebt die maximale Zuschauerzahl für Kultur- und Sportveranstaltungen an: Von Donnerstag an sind, etwa auch bei Bundesliga-Spielen, wieder bis zu 25.000 Zuschauer erlaubt – bisher waren es 15.000. Die Kapazitätsgrenzen – im Sport maximal 50 Prozent Auslastung, im Kultur-Bereich maximal 75 Prozent – bleiben aber unverändert. Ebenso bleibt es jeweils bei der FFP2-Maskenpflicht.

3G statt 2G : In Bayern haben auch Ungeimpfte von Donnerstag an wieder Zugang zu einigen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens – wenn sie stattdessen einen negativen Test vorweisen. 3G statt wie bisher 2G gilt dann unter anderem für Hochschulen, die außerschulische Bildung, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Musikschulen, Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Fitnessstudios und Solarien, die eigene aktive sportliche Betätigung (inklusive der praktischen Sportausbildung) sowie die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (etwa Orchester oder Laienschauspiel-Gruppen).

Schülerinnen und Schüler: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in der Schule regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden, sind künftig Genesenen oder Geimpften komplett gleichgestellt. Sie haben künftig also auch ohne Corona-Impfung zu allen 2G-Bereichen Zugang.

Handel: Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die Begrenzung der Kundenzahl auf maximal einem Kunden je zehn Quadratmeter. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber weiter bestehen.

Kapazitätsgrenzen: Besucher-Grenzen, wie sie unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe sowie Führungen bestanden, werden aufgehoben.

Kontaktdatenerfassung/Tickets: Es entfällt überall die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie die Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.

Hotspot-Regelung: Die einstige, schon seit längerem ausgesetzte Hotspot-Regelung, wonach in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1000 schärfere Regeln greifen müssten, entfällt ersatzlos.