Bayerischer Handelsverband enttäuscht über 2G im Einzelhandel

«Eine große Enttäuschung» – so bewertet der bayerische Einzelhandel das erste Adventswochenende mit 2G-Regeln. Um zumindest die Kontrollen zu erleichtern, wollten einige Städte Armbänder nutzen. Doch das funktionierte nicht überall.

München (dpa/lby) – Das erste Adventswochenende mit 2G-Regel im Einzelhandel ist nach Angaben des Handelsverbands Bayern enttäuschend verlaufen. «Viele Geschäfte haben 40 bis 60 Prozent weniger Kunden», sagte Verbandssprecher Bernd Ohlmann am Samstag. «Das Weihnachtsgeschäft dümpelt saft- und kraftlos vor sich hin.» Von Festtagsstimmung sei der Einzelhandel im Freistaat «Lichtjahre entfernt», stattdessen wanderten die Umsätze in den Internethandel: «2G ist da ein Mega-Turbo-Beschleuniger.» Immerhin seien die Kunden bei den 2G-Kontrollen überwiegend «sehr diszipliniert» gewesen, betonte Ohlmann. «Da gab es kaum Murren.» Um die Kontrollen zu erleichtern, wollten einige Städte wie in anderen Bundesländern auf Armbänder setzen. Umsetzen ließ sich das aber nicht in allen Fällen. Während in Bamberg Bändchen an Kunden ausgegeben wurden, wurde das Vorhaben in Kempten kurzfristig gestoppt. Das bayerische Gesundheitsministerium habe das Vorhaben «als nicht zulässig bewertet», teilte das City-Management Kempten am Freitag mit. Für die Betroffenen sei das enttäuschend, sagte Handelsverbandssprecher Ohlmann. «Aber es wäre naiv zu glauben, dass der Knoten nur durch die Bändel geplatzt wäre. Es wäre eine Erleichterung gewesen, aber kein Durchbruch.» Auch die Hoffnung, dass sich Kunden mit der 2G-Regel nun sicherer fühlten, habe sich bisher nicht bestätigt, sagte Ohlmann. Für die Geschäftsinhaber bleibe nun aus wirtschaftlicher Sicht nur noch die Hoffnung auf das vierte Adventswochenende und die letzten Werktage vor Weihnachten. Seit Mittwoch dürfen in Bayern in Teilen des Einzelhandels nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen. Die 2G-Regel gilt aber nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählt das Gesundheitsministerium nicht nur Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Baumärkte und Zeitschriftenläden, sondern unter anderem auch Optiker, Akustiker, Babyfachmärkte, Tier- und Futtermittelgeschäfte, Blumenläden, Schuhgeschäfte und Buchhandlungen – zudem Handwerksbetriebe und Werkstätten. Von der 2G-Regel betroffen sind unter anderem Bekleidungs- und Sportgeschäfte sowie Juweliere.