Bay. Verwaltungsgerichtshof legt erfolgreich Veto gegen geplantes Gewerbegebiet bei Teublitz ein

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Oktober sein Veto gegen ein geplantes Gewerbegebiet bei Teublitz im Landkreis Schwandorf eingelegt. Dafür hätte hektarweise Wald gefällt werden müssen. Jetzt ist die Urteilsbegründung da und sie lässt Natur- und Umweltschützer jubilieren. Das Gericht hat nämlich nicht nur Formfehler bei der Planung gerügt. Es hat auch dem Flächen-Sparen besonders viel Gewicht beigemessen, erklärte der Landesbund für Vogelschutz. Er hält das Urteil in Sachen Teublitz wegweisend für ganz Bayern.