Baustopp für Rodinger Flussbühne ist vom Tisch

Grünes Licht für die neue Flussbühne von Roding im Landkreis Cham. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat Eilanträge eines Nachbarn auf Baustopp und Nutzungs-Untersagung abgeschmettert. Sein Interesse wiegt nicht so schwer wie das Interesse an der Fertigstellung der Flussbühne, sagen die Richter. Auf der Bühne sollen Gottesdienste, Konzerte und Theaterstücke stattfinden. Der Nachbar kann jetzt die nächsthöhere Instanz anrufen.