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Bad Kötztinger zu zehn Jahren Haft verurteilt

Für die Tötung eines 50 Jahre alten Bekannten ist ein Mann aus Bad Kötzting vom Landgericht Regensburg zu einer zehnjährigen Haftstrafe mit Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Kammer ging von Körperverletzung mit Todesfolge aus.Die Staatsanwaltschaft hatte für den 26-Jährigen auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert und eine lebenslange Haftstrafe mit Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklägerin tötete der mehrfach vorbestrafte Mann seinen Bekannten, um für längere Zeit zurück in das Gefängnis zu kommen.

Der Angeklagte hatte im Februar der Polizei in Bad Kötzting (Landkreis Cham) mitgeteilt, am Vorabend einen Bekannten umgebracht zu haben. Beamte fanden die Leiche des 50-Jährigen.