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Ausgangssperre in ganz Bayern!

Ausgangssperre in ganz Bayern! Nach 21 Uhr und vor 5 Uhr früh dürfen wir nur noch in wenigen Ausnahmen unsere Wohnungen verlassen. Was ist denn jetzt eigentlich noch erlaubt und was geht nicht mehr?

Darüber haben wir mit Dmitri Schreiber vom Polizeipräsidum Oberpfalz gesprochen und die wichtigsten Fragen zur Ausgangssperre geklärt.

Herr Schreiber, in welchen Fällen darf ich nach 21 Uhr meine Wohnung verlassen?

Heißt konkret, Freunde oder Freundin/Freund darf ich nach 21:00 Uhr jetzt nicht mehr besuchen?

Gelten die Regeln auch für Weihnachten und Silvester?

wenn ich an Weihnachten oder Silvester meine Familie besuche und dort nicht schlafen kann, muss ich dann vor 21 Uhr wieder zuhause sein?

Wie sieht es aus, wenn ich am 23.12 zu meinen Eltern nach, ich sag jetzt mal, München fahre. Um einen Tag später mit Ihnen Weihnachten zu feiern, muss ich dann spätestens um 21:00 Uhr bei Ihnen Zuhause sein?

Okay, spielen wir jetzt mal folgenden Fall durch. Ich habe um 19:00 Uhr aus, kann den Zug nach XY, sag jetzt mal wieder München, aber erst um 20:00 Uhr nehmen. 21 Uhr schaffe ich somit nicht. Muss ich dann mit einer Strafe rechnen?

Wie wollen Sie all das kontrollieren? Beziehungsweiße gibt es überhaupt genügend Polizisten dafür?

Falls du jetzt noch eine Frage zum Thema Ausgangsperre in Bayern hast, schreib Sie uns auf Whatsapp 0160 89 7 0 897

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