Die anhaltend günstige Inzidenzlage im Zusammenhang mit dem Coronavirus -Virus erlaubt es der Stadt Weiden, eine weitere Erleichterung zu gewähren. Mit Wirkung zum Mittwoch, 16.06.21 wird die bisher noch an den Mittwoch- und Samstagvormittagen geltende Maskenpflicht innerhalb der Fußgängerzone aufgehoben.
Auf die weiterhin gemäß geltende FFP2-Maskenpflicht für Kunden und deren Begleitpersonen am Wochenmarktgelände während des Einkaufs wird hingewiesen. Für das Verkaufspersonal hat sich keine Änderung ergeben, hier entfällt die Maskenpflicht wie auch bisher schon soweit im Kassen- und Thekenbereich durch transparente oder sonstige geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
Auch das Alkoholkonsumverbot innerhalb der Fußgängerzone gilt abseits der gastronomisch erlaubten Außenschankflächen weiter. Aufgrund der Nutzungssatzungen bereits seit jeher bestehende Verbote oder Beschränkungen bezüglich des Genusses alkoholischer Getränke im Bereich des ZOB, des Großparkplatzes Naabwiesen sowie den städt. Grünanlagen und der Außenanlage der Max-Reger-Halle bleiben unberührt.