Auch Neumarkter Montagsspaziergang nicht angemeldet

Wie die Polizei Neumarkt mitteilt, versammelten sich gestern Abend (14.3.) erneut einige Teilnehmer zu einem nicht angemeldeten sogenannten „Spaziergang“ in der Innenstadt. Dieser „Spaziergang“ wurde von der Polizei als Versammlung bewertet, entsprechend beschränkt und teilweise begleitet. Polizeilich wird zwar in erster Linie das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät deshalb grundsätzlich: Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich. Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen.