ATU-Filiale Schwandorf darf Betriebsrat wählen

Die Mitarbeiter der ATU-Filiale Schwandorf dürfen wie bisher ihren eigenen Betriebsrat wählen. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Weiden entschieden. Wie der „Neue Tag“ meldet, plant die Werkstattkette einen Gesamt-Betriebsrat für ihre 531 Filialen, dagegen klagte der Schwandorfer Betriebsrat – mit Erfolg. Sein Argument: Bei einem Gesamt-Betriebsrat sitzen die Mitglieder nicht mehr vor Ort. ATU will gegen das Urteil Beschwerde beim Landesarbeits-gericht Nürnberg einlegen und hält am Modell des Gesamtbetriebsrates fest.