Antrag auf Entschädigung nach Impfschaden auch online

Mutmaßlich Impfgeschädigte können künftig eine Entschädigung auch online beantragen. Gibt das zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth dem Antrag nach einer Prüfung statt, erhalten die Betroffenen einen finanziellen Ausgleich. «Wer sich im gesamtgesellschaftlichen Interesse impfen lässt und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erleidet, hat Anspruch auf Entschädigung», teilte die Behörde am Dienstag mit.

Seit dem Impfstart gegen das Coronavirus Ende 2020 ist ein dauerhafter impfbedingter Gesundheitsschaden bisher bei sieben Menschen in Bayern anerkannt worden. 27 weitere Anträge wurden der Behörde zufolge abgelehnt, 4 zurückgenommen. 573 Anträge würden noch bearbeitet (Stichtag: 11. April). Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Bayern mittlerweile mehr als 26 Millionen Impfdosen gegen Covid-19 verabreicht worden.