Sie sind oft nur wenige Kilometer auseinander, die Schulen in der Stadt und im Landkreis Regensburg. Trotzdem gibt es dort für Eltern und Schüler ab Montag eine komplett unterschiedliche Situation: Die Stadt Regensburg geht wegen einer Corona-Inzidenz von über 100, heute meldet das RKI einen Wert von 117, mit allen Schularten ins „home-schooling.“ Nur Abschlussklassen können ins Schulhaus, wenn dort der Mindestabstand einzuhalten ist. Im Landkreis Regensburg sieht es ganz anders aus: Dort liegt die Inzidenz deutlich unter 100, heute bei 65. Für alle Schüler bedeutet das normaler Unterricht im Klassenzimmer oder Wechselunterricht. Das gilt übrigens auch für die Landkreise Kelheim und Neumarkt. Auch die Kitas dort sind offen, die in der Stadt Regensburg sind zu, bieten aber eine Notbetreuung an. Und das gilt wiederum auch für die Landkreise Cham und Schwandorf. Die Regelung gilt für die gesamte nächste Woche, egal wie sich die Inzidenz-Werte entwickeln.
Ein Ausblick auf Montag und darüber hinaus:
- SCHULÖFFNUNGEN UNTER SIEBEN-TAGE-INZIDENZ 100: Bislang durften neben den Abschlussklassen lediglich Grundschulen wieder Wechselunterricht für die Kinder anbieten – ausgenommen in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Von Montag an dürfen nun überall dort, wo der 100er-Wert nicht überschritten wird, auch alle Klassen an weiterführenden Schulen wieder in den Wechselunterricht gehen. Wenn durchgehend ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann, ist sogar normaler Präsenzunterricht erlaubt. Auch Räume außerhalb der Schule dürfen dabei genutzt werden – was offenbar an mehreren Orten in Bayern passiert, aber nicht zentral erfasst wird.
- SONDERFALL GRUNDSCHULEN: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, dürfen ab Montag alle Grundschulen von Wechsel- auf normalen Präsenzunterricht umstellen.
- HOTSPOTS: In Regionen mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen bleibt es dabei, dass es an allen Schularten nur Distanzunterricht geben darf. Eine Ausnahme gibt es: Abschlussklassen dürfen dort weiter im Wechselunterricht bleiben.
- KITAS: An den Kitas wird nun ebenfalls in Stufen verfahren: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Kinderbetreuungseinrichtungen in den normalen Regelbetrieb wechseln. Zwischen 50 und 100 bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb, also in festen Gruppen. Und in Regionen über dem 100er-Wert muss auf Notbetreuung umgestellt werden.
- WO GILT WAS? Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen immer freitags bekanntgeben, welche Inzidenzeinstufung dort gilt. Maßgeblich sind die Zahlen des Robert Koch-Instituts. Neu ist, dass die Einstufung dann für die komplette darauffolgende Kalenderwoche gilt. Damit soll ein mögliches tägliches Hin und Her zwischen Schulöffnungen und -schließungen in einer Region vermieden werden.
- MASKENPFLICHT: Es bleibt bei der Maskenpflicht (mit Ausnahmen etwa während Stoßlüftungen) sowie den Abstands- und Hygieneregeln. Für Lehrkräfte ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz Pflicht.
- SELBSTTESTS FÜR SCHÜLER UND LEHRER: Alle Schülerinnen und Schüler – nach viel Kritik nun auch die unter 15 Jahren – sollen sich künftig einmal pro Woche selbst auf eine Corona-Infektion testen können, Lehrerinnen und Lehrer sogar zweimal. Die Tests dafür stellt der Freistaat bereit. Jüngere Schüler sollen die Selbsttests direkt in der Schule machen können – freiwillig, aber unter Anleitung und Aufsicht. Das Rote Kreuz und andere Hilfsorganisationen sollen bei den Tests helfen. Allerdings hatte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) betont, dass es nicht überall schon am Montag losgehen werde. Vielmehr solle das Angebot sukzessive ausgebaut werden.
- IMPFUNGEN: Lehrkräfte an Grundschulen und Förderschulen sowie das Kita-Personal wurden bei der Impf-Priorisierung inzwischen in Gruppe zwei eingestuft, können also nun auch vorrangig geimpft werden. Das sorgt bei Lehrern anderer Schularten teils für Unmut: Der bayerische Philologenverband hat angekündigt, er wolle sich juristisch gegen die bevorzugte Corona-Impfung von Grund- und Förderschullehrern wehren.
- ANGEBOT FÜR HOTSPOTS: Für Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100, in denen also grundsätzlich nur Distanzunterricht erlaubt ist, hat Piazolo die Möglichkeit für einen «Tag des offenen Klassenzimmers» für Grundschulklassen angekündigt. Grundschüler sollen an einem Tag die Möglichkeit bekommen, sich im Klassenzimmer zu treffen – aber nur auf freiwilliger Basis, und wohl eher nicht in Regionen mit einer Inzidenz über 300.