Mit 27 Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.958. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 102,8 lag, sinkt nach übereinstimmenden Angaben von Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) um den Wert 2,7 auf 100,1. Dass wir nächste Woche unterschiedliche Regelungen für Schulen und Kindergärten haben, ist auf die verbindlichen Vorgaben des Freistaats Bayern zurückzuführen. Wir werden dafür kritisiert, können aber nichts dafür. Für die Öffnung von Schulen ist maßgeblich, dass die Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegt, für die Öffnung von Kindertagesstätten gilt aber die Vorgabe, dass die Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen muss. Ab Montag können auch die Schüler der ersten bis dritten Klassen der Grundschulen und die Schüler der fünften und sechsten Klassen der Förderschulen wieder in der Schule unterrichtet werden, und zwar je nach Abstandsmöglichkeiten in Präsenz- oder Wechselunterricht. Wir haben das heute in unserem Amtsblatt, das in der Homepage frei abrufbar ist, veröffentlicht.
Im Altenheim Dorea Familie in Wackersdorf konnte der Ausbruch heute offiziell für beendet erklärt werden. Bei einer Reihentestung in einer bereits betroffenen Firma wurden zwölf neue Infektionen identifiziert. Nur ein Drittel dieser neu betroffenen Mitarbeiter wohnt im Landkreis, die Mehrheit wohnt im Nachbarlandkreis und wird dort in den Fallzahlen erfasst. Für die Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz gilt streng das Wohnortprinzip. Unerheblich ist, wo die Person arbeitet, wo sie getestet wurde und wo der Test ausgewertet wurde.
Bundestag beschließt Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
„Verliebt, verlobt, verheiratet“, dieser Dreiklang ist seit Jahrhunderten bekannt. Auch ein Kindervers lautet so. In der aktuellen Situation hat es fast den Eindruck, dass ein anderer Dreiklang an Bedeutung gewinnt: „Genesen, Geimpft, Getestet“.
Für doppelt geimpfte oder innerhalb der letzten sechs Monate genesene Personen gilt hinsichtlich bereits bestehender Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen eine Gleichstellung mit negativ getesteten Personen. Bei getesteten Personen gilt das aktuelle schriftliche Testergebnis als Nachweis und bei geimpften Personen die Impfkarte oder der Impfpass. Doch wie weist man nach, dass man genesen ist?
Für den Nachweis als „Genesener“ ist in der Regel das positive Testergebnis erforderlich, wobei es sich dabei um einen PCR-Test handeln muss. Liegt das Testergebnis nicht mehr vor, kann man sich an den Arzt wenden, der die Testung durchgeführt hat. Für unser Testzentrum im Sepp-Simon-Stadion in Schwandorf arbeiten wir gerade an einer Lösung, die positiven Testergebnisse auch längerfristig herunterladen zu können. Alternativ ist auch die Vorlage der durch das Gesundheitsamt ausgestellten Quarantänebescheinigung möglich, wobei sich aus dieser natürlich ergeben muss, dass man infiziert, also ein sogenannter Indexfall war. Eine Quarantänebescheinigung, aus der nur hervorgeht, dass man Kontaktperson war, reicht nicht aus. Zu beachten ist, dass der Status „Genesene/Genesener“ nur sechs Monate nach der COVID-19-Infektion besteht.
Nicht als Genesene zählen:
- Kontaktpersonen mit Symptomen ohne positive PCR-Testung
- Personen mit positivem Schnelltest, der nicht durch einen PCR-Test bestätigt wurde
- Personen mit positivem Antikörpertest ohne vorherige positive PCR-Testung. Dies deshalb, weil aus den Blutwerten keine verlässlichen Rückschlüsse möglich sind, ob überhaupt und ggf. wann (innerhalb der letzten sechs Monate?) eine Infektion stattgefunden hat. In Medizin und Forschung konnte bislang kein Grenzwert ermittelt werden, ab dem mit Gewissheit von einer Immunität auszugehen wäre.
Als vollständig geimpft gelten nicht nur Personen, bei denen die Impfserie nach zweimaliger Impfung abgeschlossen ist, sondern auch Personen, die nach einer mittels PCR-Test nachgewiesenen Infektion und erfolgter Genesung eine Impfdosis erhalten haben.