Aktuelle Corona-Zahlen im Landkreis Schwandorf

Heute 103 neue Infektionen

Warum RKI und LGL heute unterschiedliche Inzidenzwerte nennen

Der Berg an neuen Infektionen ist über das Wochenende abgearbeitet worden. Mit den Meldungen sind wir wieder auf dem Laufenden. Eine deutlich gestiegene Sieben-Tage-Inzidenz ist die Folge davon, dass die vielen Fälle im Meldesystem lückenlos erfasst wurden. Zum Teil unterschiedliche Inzidenzangaben von Robert-Koch-Institut (RKI) und Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sind darauf zurückzuführen, dass das LGL für die Inzidenzberechnung die Zahlen jeweils um 8 Uhr früh abgrenzt, das RKI dagegen bereits acht Stunden früher um Mitternacht. Die in diesen Stunden übermittelten Fälle erscheinen damit beim RKI erst einen Tag später als beim LGL. Unabhängig davon kann es natürlich auch zu einem Meldeverzug und damit zu Nachmeldungen vom LGL zum RKI kommen.

Seit Freitag hat sich die Inzidenz wie folgt entwickelt:

                                               RKI-Wert                      LGL-Wert

Freitag, 4. Februar                1.145,0                         identisch

Samstag, 5. Februar              1.165,8                         1.266,2

Sonntag, 6. Februar              1.336,9                         identisch

Montag, 7. Februar                1.574,0                         1.720,1

Gemeldet hatten wir 537 Fälle am Freitag, 367 am Samstag und 661 am Sonntag. Heute haben uns bislang 103 neue Fälle erreicht, die allesamt weitergemeldet wurden. Aktuell stehen wir damit bei 22.062 Fällen.

Zwei Schulklassen und eine Kindergartengruppe in Quarantäne

Obwohl die Quarantäneregelungen für Schulen und Kindertagesstätten dahingehend geändert und entschärft wurden, dass eine Quarantäne nur mehr bei großen Corona-Ausbrüchen von mehr als 50 Prozent in Schulklassen und mehr als 20 Prozent in Kindergartengruppen angeordnet wird, war dies heute in drei Fällen notwendig. Betroffen sind zwei Schulklassen und eine Kindergartengruppe.

Die unterschiedlichen Prozentsätze für Schulen und Kindergärten werden von der Bayerischen Staatsregierung damit begründet, dass in Kitas keine Maskenpflicht besteht und sich kleine Kindern nicht impfen lassen können.

Was gilt ab Donnerstag?

Die derzeitigen Regelungen der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten bis einschließlich Mittwoch, 9. Februar. Man darf deshalb gespannt auf die morgige Kabinettssitzung blicken, in der die neuen Regelungen beraten und beschlossen werden. Bekanntgeworden ist bereits, dass die Sperrstunde in Gaststätten wohl aufgehoben werden wird und dass für den Friseurbesuch künftig nicht mehr 2G, sondern nur mehr 3G gelten soll. Darüber hinaus sollen mehr Zuschauer zu Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen. Über Details der neuen Vorgaben wird morgen die überörtliche Presse berichten.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter den Buttons „Coronavirus“ und „Impfzentrum“ zusammengefasst.