Aktuelle Corona-Zahlen für den Landkreis Schwandorf

Mit 60 Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 6.366. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 282,0 lag, liegt laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) heute bei 250,2. Die Zahl der Todesfälle hat sich auf 127 erhöht. Verstorben sind ein 69-jähriger Mann, der zu Hause gewohnt hatte, und ein 82-jähriger Heimbewohner.

In der Senioreneinrichtung Naabresidenz in Schwandorf hat sich das Ausbruchgeschehen auf weitere Wohnbereiche ausgeweitet. Aktuell sind 18 Bewohner und vier Mitarbeiter betroffen. Ein Teil der Ergebnisse der Reihtestung steht noch aus.

In Quarantäne befinden sich je eine Notgruppe des Kindergartens St. Barbara in Bodenwöhr und des Kinderhauses St. Florian in Klardorf.

In der Gemeinschaftsunterkunft in Neunburg vorm Wald, in der bislang nur eine Etage isoliert war, wurde die Quarantäne auf dieses gesamte Haus ausgeweitet. Die weiteren Häuser dieser Gemeinschaftsunterkunft sind nicht betroffen.

In der Gemeinschaftsunterkunft in Teublitz-Koppenlohe erhöht sich die Gesamtfallzahl auf neun.

Auch diesen Freitag haben wir wieder eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die für den Betrieb von Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen für die nächste Woche maßgebliche Inzidenzzahl offiziell festgeschrieben ist. Da die Inzidenz mit 250,2 deutlich über der Schwelle von 100 liegt, ändert sich nichts. Im Hinblick auf die Tatsache, dass nächste Woche Schulferien sind, halten sich die praktischen Auswirkungen unserer Verfügung diesmal aber sehr in Grenzen. Für Kindertagesstätten bleibt es, sofern sie nicht sowieso Ferien bzw. Schließtage haben, bei der Notbetreuung.

Geltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verlängert

Gestern Abend hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die erwartete Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Unter Einarbeitung zahlreicher Änderungen wurde die Geltungsdauer, die bislang auf den 28. März datiert war, um drei Wochen bis zum Ablauf des 18. April verlängert.

Auch wenn über die Änderungen in der überörtlichen Presse berichtet wird, greifen wir ein paar Änderungen heraus:

Heime

Besuchsrechte in Heimen wurden ausgeweitet und sind nicht mehr beschränkt auf einen Besuch durch eine Person. Ein aktuelles negatives Testergebnis ist Voraussetzung für den Zutritt. Neben PCR-Tests und Schnelltests sind jetzt auch Selbsttests zulässig. Da es bei Selbsttests aber kein vorzeigbares schriftliches Testergebnis gibt, muss der Selbsttest in der Einrichtung unter Aufsicht vorgenommen werden.

Sport

Für die praktische Sportausbildung gelten die strengeren Regelungen für die Sportausübung und nicht die Erleichterungen für die außerschulische Bildung.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe

Öffnungen sind unter Einhaltung bestimmter Vorgaben bereits bei einer Inzidenz von unter 100 und nicht erst bei einer Inzidenz von unter 50 zulässig. Für den Landkreis Schwandorf hat diese Änderung derzeit keine Auswirkungen.

Schulen

Durch Einfügung der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen wurden die Klassen erweitert, für die in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Präsenzunterricht mit 1,5 Meter Abstand oder Wechselunterricht zulässig ist.

Weitere Öffnungsschritte

Welche Öffnungen zulässig sind, ist von der Inzidenz abhängig. In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 sind weitere Öffnungsschritte erst ab dem 12. April möglich. Allerdings wurde eine bislang geltende 14-Tages-Frist aufgehoben, so dass die Öffnungen bereits kurz nach der Unterschreitung greifen können.

Die Infektionslage ist nach wie vor diffus. Wir freuen uns aber, dass wir jetzt zumindest wieder eine klare Rechtslage haben.

Es gilt jetzt die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung der ersten Änderung. Würde man alle bisherigen Verordnungen und Änderungen durchzählen (beispielsweise gab es zur Sechsten Verordnung neun Änderungen und zur Elften Verordnung sechs Änderungen), wäre die aktuell geltende Regelung die 37. Verordnung seit dem 24. März 2020.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus“ zusammengefasst.