Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Schwandorf

Mit 42 Fällen am Dienstag und 211 am heutigen Vormittag steigt die Gesamtzahl der Infektionen seit Beginn der Pandemie auf 52.529. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank deutlich von gestern 741,5 auf heute 519,9. Der Landkreis Schwandorf liegt damit unter dem bayerischen (768,9) und unter dem bundesdeutschen (688,3) Schnitt.

Die aktuellen Öffnungszeiten unseres Impfzentrums bis einschließlich Mittwoch, 27. April, sind der Anlage zu dieser Pressemitteilung zu entnehmen. Wir haben an sechs Tagen in der Woche für Impfwillige geöffnet. Der Ruhetag ist dem jeweils aktuellen, in unserer Homepage unter „Impfzentrum“ veröffentlichtem Öffnungszeiten-Plan zu entnehmen. In dieser Woche war es der Ostermontag, in der nächsten Woche wird es der 1. Mai sein, also jeweils ein Feiertag.

890 Schnelltestungen durch Rotes Kreuz und Johanniter

Die beiden Hilfsorganisationen haben in der Kalenderwoche vom 11. bis 17. April insgesamt 890 Schnelltestungen durchgeführt. Bei 102 positiven Befunden ergibt das eine Quote von 11,5 Prozent. In der Vorwoche lag sie bei 7,4 Prozent, was sich aus 1.412 Schnelltestungen und davon 104 positiven Befunden errechnet hatte.

Mit den angepassten Regelungen haben sich auch die Gesamtzahl der Testungen, die Gründe für die durchgeführten Testungen und die Positivquote verändert.

Wie lange muss man in Isolation?

Wer bei einem Schnelltest (etwa beim Arzt, bei den Hilfsorganisationen oder in einer Apotheke) positiv getestet wurde, darf sich dann wieder frei bewegen, wenn der nachfolgende PCR-Test negativ ist. Wenn man keinen PCR-Test machen lässt, endet die Isolation, wenn man 48Stunden lang symptomfrei ist – frühestens aber nach fünf Tagen und spätestens nach zehn Tagen.

Ist man bei einem PCR-Test positiv getestet worden, dauert die Isolation seit dem 13. April in der Regel nur noch fünf Tage. Dann endet sie automatisch und ohne Freitesten, wenn man zuvor 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome hatte. Wenn doch, dann verlängert sich die Isolation – und zwar so lange, bis man 48 Stunden symptomfrei ist. Nach zehn Tagen ist sie aber in jedem Fall vorbei.

Sonderregeln für Heime und Kliniken

Für das Personal von Einrichtungen, in denen besonders Gefährdete leben oder arbeiten, gibt es spezielle Vorschriften. Wer wegen einer Corona-Infektion in Isolation war, darf erst dann wieder zur Arbeit gehen, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt. Das kann ein Schnelltest sein oder auch ein PCR-Test mit einem Ct-Wert von mehr als 30. Zu diesen Einrichtungen gehören zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime oder Behinderten-Einrichtungen.

Was gilt für Kontaktpersonen?

Rechtlich verpflichtet zu einer Quarantäne sind sie nicht mehr. Das Bayerische Gesundheitsministerium bittet Infizierte aber darum, ihre engen Kontakte zu informieren. Und diese sollten dann ihre Kontakte reduzieren, nach Möglichkeit im Home-Office arbeiten und sich freiwillig fünf Tage lang selbst testen.

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter den Buttons „Coronavirus“ und „Impfzentrum“ zusammengefasst.