Aktuelle Corona-Lage im Landkreis Schwandorf

In den vergangenen sieben Tagen sind im Landkreis Schwandorf 256 neue Corona-Infektionen festgestellt worden, die sich auf die Gemeinden wie folgt verteilen:

Gemeinde                     Infektionen

Altendorf                                  3

Bodenwöhr                             13

Bruck                                       4

Burglengenfeld                       20

Dieterskirchen                          1

Fensterbach                             6

Gleiritsch                                  –

Guteneck                                 3

Maxhütte-Haidhof                   16

Nabburg                                 20

Neukirchen-Balbini                   4

Neunburg vorm Wald              26

Niedermurach                           –

Nittenau                                   3

Oberviechtach                        10

Pfreimd                                    5

Schmidgaden                         11

Schönsee                                 5

Schwandorf                            33

Schwarzach                              2

Schwarzenfeld                        16

Schwarzhofen                           2

Stadlern                                   1

Steinberg am See                     3

Stulln                                       2

Teublitz                                    3

Teunz                                      4

Thanstein                                 1

Trausnitz                                  –

Wackersdorf                           25

Weiding                                   2

Wernberg-Köblitz                    12

Winklarn                                   –

29 von 33 Gemeinden von neuen Fällen betroffen

Weiding, das in den letzten drei Wochenübersichten ohne Fall blieb, ist diesmal ebenso betroffen wie 28 weitere Gemeinden. Keine neuen Fälle sind aus vier Gemeinden bekannt geworden: Gleiritsch, Niedermurach, Trausnitz und Winklarn.

In den sieben Tagen vom 22. bis 28. Dezember gab es eine neue Infektion pro 582 Einwohner (148.960 Einwohner im Landkreis geteilt durch 256 Fälle).

In den letzten vier Wochen haben sich die Fallzahlen wie folgt entwickelt:

  1. bis 28. Dezember 256 Infektionen
  2. bis 21. Dezember 443 Infektionen
  3. bis 14. Dezember 626 Infektionen
  4. bis 7. Dezember 694 Infektionen

1.406 Schnelltestungen an den Weihnachtstagen

Das Bayerische Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe haben in der vergangenen Woche 3.311 Testungen durchgeführt. In der Vorwoche waren es 3.786 Testungen. 20 positive Schnelltestungen ergeben für die 51. Kalenderwoche eine Quote von 0,60 Prozent, in der 50. Kalenderwoche waren es 0,16 Prozent.

Auch die an allen drei Weihnachtstagen als Beitrag der Hilfsorganisationen zu möglichst sicheren Weihnachtsfeiertagen angebotenen Testangebote wurden gut angenommen. Insgesamt wurden an Weihnachten 1.406 Schnelltestungen durchgeführt, dabei entfielen auf den 24. Dezember 423 Testungen, auf den ersten Weihnachtsfeiertag 418 Testungen und auf den zweiten Weihnachtsfeiertag 565 Testungen. Leider waren an den Weihnachtstagen zwölf positive Schnelltestungen zu vermelden. Wenngleich die mit der positiven Testung verbundene Quarantäne an Weihnachten als besonders einschneidend empfunden wurde, konnten gerade dadurch die üblicherweise an Weihnachten besonders zahlreich und über längere Zeiträume stattfindenden Kontakte im Familien- und Freundeskreis und damit eine weitere Verbreitung der Infektion über diese Kontakte vermieden werden.

Unser Dank gilt allen eingesetzten Helferinnen und Helfern für die vielen Einsatzstunden, die auch an den Feiertagen zur Eindämmung der Pandemie geleistet wurden.

Allgemeinverfügung Isolation bis 31. März verlängert

Die Allgemeinverfügung „Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege wurde mit Wirkung von heute in mehreren Punkten, über die überörtlich berichtet werden wird, geändert. Die Änderungen sind abrufbar unter

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/956/baymbl-2021-956.pdf

Gleichzeitig wurde die Geltungsdauer, die nach bisherigem Recht bis zum 31. Dezember 2021 verfügt war, bis 31. März 2022 verlängert.