Bayerische Landtagsabgeordnete der AfD wollen die 2G-Regeln im Freistaat mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof stoppen. «Die 2G-Regel läuft für die Bürger in Bayern auf einen faktischen Corona-Impfzwang hinaus und verletzt damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz», teilte die AfD-Fraktion am Montag mit. «Unsere Gesellschaft wird dadurch in Geimpfte und Ungeimpfte gespalten. Eine solche Diskriminierung ist in der Sache willkürlich und damit verfassungswidrig.»
Daher solle im Eilverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Regeln geklagt werden. Bei einer Popularklage geht es um die Frage, ob eine Rechtsnorm des bayerischen Landesrechts die Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig einschränkt.
Angesichts der dramatisch steigenden Corona-Zahlen gelten von Dienstag an verschärfte Regeln: Bei roter Krankenhaus-Ampel wie derzeit gilt nun auch in Gaststätten, in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, dass nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Bereits seit vergangene Woche gilt dies für Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Ausnahmen sind Kinder unter 12 Jahren, für 12- bis 17-Jährige gilt für sportliche und musikalische «Eigenaktivitäten» eine Übergangsfrist bis Jahresende.