AfD scheitert erneut mit Eilantrag gegen Corona-Auflagen im Landtag

Die AfD im bayerischen Landtag ist erneut mit einer Verfassungsklage gegen die Corona-Auflagen für Mitarbeiter und Abgeordnete im Parlament gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof in München teilte am Freitag mit, dass er bereits am Donnerstag den Eilantrag der AfD-Fraktion und einiger Abgeordneter als unzulässig abgewiesen habe.

Die Klage richtete sich gegen die in der Allgemeinverfügung vom 19. November 2021 verankerten Vorschriften für den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Landtags wie die 3G-Regel für Beschäftigte, den Zutritt von Abgeordneten zu parlamentarischen Sitzungen und die Pflicht zum Tragen einer Maske im Plenarsaal. Laut der Verfügung dürfen Abgeordnete ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis derzeit nur von Plätzen der Besuchertribüne an Plenarsitzungen teilnehmen.