Die Klage richtete sich gegen die in der Allgemeinverfügung vom 19. November 2021 verankerten Vorschriften für den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Landtags wie die 3G-Regel für Beschäftigte, den Zutritt von Abgeordneten zu parlamentarischen Sitzungen und die Pflicht zum Tragen einer Maske im Plenarsaal. Laut der Verfügung dürfen Abgeordnete ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis derzeit nur von Plätzen der Besuchertribüne an Plenarsitzungen teilnehmen.
AfD scheitert erneut mit Eilantrag gegen Corona-Auflagen im Landtag