Abensberger Todesschütze muss in Psychiatrie

Im Prozess um die tödlichen Schüsse von Abensberg im Landkreis Kelheim muss der Täter in die Psychiatrie. Das hat das Landgericht Regensburg heute entschieden. Ein Gutachter hatte dem 42-Jährigen eine paranoide Schizophrenie nachgewiesen. Der Mann hatte letzten Herbst vor einem Supermarkt in Abensberg einen Mann mit einem Kopfschuss regelrecht hingerichtet. Später passte er dessen Bruder ab und verletzte ihn durch mehrere Schüsse schwer. Der Schütze und die beiden Opfer kannten sich und waren früher sogar Arbeitskollegen.