Ab Montag, 13. September 2021, tritt im Landkreis Cham die 3G – Regel für den Zugang zu geschlossenen Räumen breitflächig in Kraft. Die 7-Tage-Inzidenz von 35 wurde an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Der Zugang ist nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zu diesen Bereichen gehören:
· öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten,
· Sportstätten und praktische Sportausbildung, Fitnessstudios,
· der Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten,
· die Gastronomie und das Beherbergungswesen,
· die Hochschulen,
· Tagungen und Kongresse,
· Bibliotheken und Archive,
· außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (allerdings nicht betriebsinterne Veranstaltungen, soweit diese dem rein arbeits-, dienst- bzw. arbeitsschutzrechtlichen Bereich unterfallen) sowie Musikschulen, Fahrschulen und die Erwachsenenbildung,
· zoologische und botanische Gärten,
· Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen,
· der touristische Bahn- und Reisebusverkehr,
· infektiologisch vergleichbare Bereiche sowie
· körpernahe Dienstleistungen, die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.
In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig in geschlossenen Räumen wie auch im Freien.
Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Anbieter, Veranstalter oder Betreiber kontrolliert werden.