62 neue Fälle im Landkreis Schwandorf

Mit 62 Fällen am Dienstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 6.198. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die gestern bei 293,5 lag, liegt laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) heute bei 277,3. Der Landkreis Schwandorf liegt damit innerhalb der Oberpfalz wieder unter dem Landkreis Cham, wenn auch nur ganz knapp. Der Landkreis Cham hat heute eine Inzidenz von 278,9. Eine Trendwende sehen wir noch nicht, da wir heute bereits wieder sehr viele Fälle haben.

In folgenden Einrichtungen konnte das Ausbruchsgeschehen heute offiziell für beendet erklärt werden:

– Barmherzige Brüder Krankenhaus St. Barbara Schwandorf

– Naabwerkstätten Schwandorf

– Ambulanter Pflegedienst Feierfeil Oberviechtach

Eine Reihentestung in der Altenpflegeeinrichtung Am Sand in Wernberg-Köblitz ergab keine weiteren Fälle.

In der Gemeinschaftsunterkunft in Neunburg vorm Wald, in der ein positiver Bewohner bereits verlegt ist und 15 Kontaktpersonen unter Quarantäne stehen, findet heute eine Reihentestung statt. In der Gemeinschaftsunterkunft Koppellohe ist die Endtestung für den 31. März geplant.

Dass sich eine Person trotz zweimaliger Impfung mit dem Coronavirus infizieren kann, wurde auch in den überörtlichen Medien schon berichtet. Beispielsweise sagen Biontech und Pfizer über ihren eigenen Impfstoff, dass er eine Wirkung von 95 Prozent entfaltet. Aber auch wenn eine zweimalige Impfung keinen hundertprozentigen Schutz garantieren kann, verläuft die Erkrankung bereits geimpfter Personen in aller Regel mit milderen Symptomen oder sogar asymptomatisch. Das gilt übrigens auch bereits nach der ersten Impfung (unsere Pressemitteilung Nr. 315 vom 17. März).

Bislang liegen unserem Gesundheitsamt aus den Monaten Februar und März insgesamt 14 Meldungen positiver Fälle von Personen vor, bei denen die Impfserie abgeschlossen ist und die zweite Impfung mindestens vier Wochen zurückliegt. Unter den 14 Fällen befinden sich sowohl Fälle der britischen Mutation als auch herkömmliche Infektionen, bei denen der Nachweis auf B.1.1.7 nicht erbracht wurde.