In Sachsen sind bis Ende März 176 Anträge auf eine Entschädigung nach einer Corona-Schutzimpfung registriert worden. Sie beträfen 168 Personen und seien von unmittelbar Betroffenen und Angehörigen gestellt worden, teilte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten André Wendt mit. Demnach gab es mit Stichtag 31. März in neun Fällen eine Anerkennung von Ansprüchen und in 41 Fällen eine Ablehnung. Zwei Anträge erledigten sich von selbst, etwa durch Rücknahme, hieß es. In den restlichen 124 Verfahren sei noch keine Entscheidung getroffen.
«Ich finde es mehr als fragwürdig, dass die bereits bearbeiteten Anträge auf Entschädigung zu 80 Prozent abgelehnt worden sind. Wer eine Impfung ausdrücklich empfiehlt, eine einrichtungsbezogene Impflicht beschließt und die Pharmakonzerne aus der Haftung nimmt, muss den Bürgern, welche einen Impfschaden davongetragen haben, uneingeschränkt zur Seite stehen», teilte Wendt auf Anfrage mit und appellierte an die Regierung, sich der Verantwortung zu stellen: «Betroffenen muss schnell und unbürokratisch geholfen werden.»
In Sachsen sind bisher mehr als 7,1 Millionen Corona-Impfungen verabreicht worden. Mit einer Impfquote von 64,7 Prozent liegt der Freistaat bundesweit auf dem letzten Platz bei doppelt Geimpften.