17 Fälle am Dienstag im Landkreis Schwandorf

Mit 17 Fällen am Dienstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf auf 6.999. Nachdem das Robert-Koch-Institut (RKI) die gestern noch fehlenden Fälle nachgetragen hat, vermeldet es heute in Übereinstimmung mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Sieben-Tage-Inzidenz von 172,4.

Im Barmherzige Brüder Krankenhaus St. Barbara Schwandorf ist für morgen die nächste PCR-Reihentestung geplant. In der Senioreneinrichtung Naabresidenz in Schwandorf wird die nächste Reihentestung am 10. April und eine Nachbegehung durch das LGL am 12. April stattfinden. 31 Bewohner und elf Mitarbeiter waren hier betroffen. In den Loew’schen Einrichtungen gibt es keine weiteren Folgefälle. In der Gemeinschaftsunterkunft in Neunburg vorm Wald findet die Endtestung am 10. April statt, in der Gemeinschaftsunterkunft in Teublitz-Koppenlohe Ende der Woche.

In der heutigen Lagebesprechung der Koordinierungsgruppe, die unter der Leitung von Landrat Thomas Ebeling wie gewohnt als Videokonferenz stattfand, berichtete der Ärztliche Leiter Krankenhauskoordinierung, Marc Bigalke, von einem 36-jährigen Corona-Patienten aus dem Rettungsdienstbereich, der mit einer Herz-Lungen-Maschine intensivmedizinisch betreut wird. Die Situation in den Krankenhäusern hat sich in den letzten sieben Tagen zumindest nicht verschärft. Von einer Entspannung zu sprechen, wäre aber noch verfrüht.

Impfung von Lehrkräften schreitet fort

Im Landkreis Schwandorf wird laut Aussage des Landratsamts eine zielorientierte Lösung für die Impfung von Lehrkräften und Erziehungspersonal in Kindertagesstätten gepflegt. Dieser Personenkreis wurde bislang zum Großteil von mobilen Teams vor Ort geimpft. Dabei wurde nach dem Arbeitsortprinzip vorgegangen, um die Verbreitung des Virus bestmöglich einzudämmen. Das bedeutet, dass auch solche Personen priorisierter Berufsgruppen geimpft wurden, die bei im Landkreis beruflich tätig sind, aber in einem Nachbarlandkreis wohnen. Dieses Prinzip galt auch für die Impfung des Krankenhaus- und Heimpersonals. Andere Landkreise gehen dagegen nach dem Wohnortprinzip vor und impfen keine Lehrkräfte, die dort unterrichten, aber woanders wohnen.