Die Regelungen gelten von diesen Mittwoch an und können etwa bei Kulturveranstaltungen, Sportereignissen, Kongressen, in Bibliotheken und Musikschulen angewandt werden. Sie seien rein freiwillig für die Veranstalter. Kleinkinder und Schüler, die im Schulbetrieb ohnehin regelmäßig getestet werden, habe grundsätzlich auch bei Veranstaltungen Zutritt, in denen die 3G plus Regel gilt.
Bereits am vergangenen Wochenende hatten in Bayern Clubs und Diskotheken nach der 3G-plus-Regel geöffnet. Ab Mittwoch dürfen dann unter denselben Vorgaben auch Gaststätten Tanzveranstaltungen anbieten. In Schankwirtschaften darf wieder am Tresen gegessen und getrunken werden, nicht mehr nur am Tisch.