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Bar nie eröffnet: Zwei Männer wegen Betrugs bei Corona-Hilfen vor Gericht

Wer schon keinen Umsatz macht, der kann auch keine Einbußen haben. Zwei Männer aus der Oberpfalz hatten während der Coronapandemie trotz dieser Situation die sogenannten Überbrückungshilfen beim Bund beantragt und unrechtmäßig über 62.000 Euro erhalten. Die Staatsanwaltschaft nennt das Subventionsbetrug und da die beschuldigten Geschäftspartner das Geld zudem für private Zwecke vom Konto abgezweigt haben auch Untreue. Der Prozess am Landgericht Regensburg ist für drei Tage angesetzt. Den Geschäftsführern der nie eröffneten Rocker-Bar droht das Gefängnis.